Abschlussbedingungen
Übersicht über die Bedingungen zum Erwerb der einzelnen Abschlüsse in Oberschulen
Achtung: Für unsere Schule treffen die Bedingungen für das integrative System zu.
http://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212700#57
PPP Abschlussbedingungen (neu)
BERUFSBILDUNGSREIFE |
wird mit der Versetzung in die Klassenstufe 10 erreicht |
ERWEITERE BERUFSBILDUNGSREIFE |
- keine Note 6 - höchstens zwei Noten 5 - dabei sind beide Noten 5 mit je einer Note 3 in anderen Fächern auszugleichen - alle anderen Fächer mindestens Note 4 Hinweis 1: Von den Fächern DE und MA darf höchstens eines mit 5 bewertet worden sein. Hinweis 2: Ein Fach aus der Fächergruppe I muss mit einem Fach aus Fächergruppe I ausgeglichen werden. Hinweis 3: Noten aus B-Kursen werden in das A-Niveau umgerechnet (Noten in B-Niveau entsprechen einer um eine Stufe besseren Note im A-Niveau) |
FACHOBERSCHULREIFE |
- keine Note 6 - mindestens 2 Kurse im B-Niveau mit mindestens der Note 4 - in den A-Kursen mindestens die Note 3 - in zwei weiteren Fächern mindestens Note 3 - in den anderen Fächern Durchschnitt der Noten mindestens 4,0 - höchstens zwei Noten 5 Ausgleichsregelungen: - höchstens eine Note 4 im A-Kurs oder eine Note 5 im B-Kurs; Ausgleich durch eine Note 2 im A-Kurs oder durch eine Note 3 im B-Kurs oder im WPI - Fach |
FACHOBERSCHULREIFE MIT BERECHTIGUNG ZUM BESUCH DE GYMNASIALEN OBERSTUFE |
- keine Note 6 - mindestens 3 Kurse im B-Niveau mit mindestens der Note 3 - in den A-Kursen mindestens die Note 2 - in zwei weiteren Fächern mindestens Note 2 - in den anderen Fächern Durchschnitt der Noten mindestens 3,0 - Es darf höchstens ein Fach mit Note 5 bewertet sein. Ausgleichsregelungen: - höchstens eine Note 3 im A-Kurs oder eine Note 4 in einem B- Kurs Ausgleich durch eine Note 1 im A-Kurs oder eine Note 2 im B-Kurs oder im WPI-Fach |