Schulfahrtenkonzept
Thomas-Müntzer-Oberschule mit Grundschule Ziesar
Eine Schule für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 10
Telefon: 033830258 Fax: 03383012323
Thomas-Müntzer-Oberschule mit Grundschule Ziesar, Schulstraße 11, 14793 Ziesar
Schulfahrtenkonzept
Pädagogische Zielsetzung
Schulfahrten sind schulische Veranstaltungen, die außerhalb von Schule stattfinden. Sie dienen dem besseren Kennenlernen, sollen als Teil des pädagogischen Konzeptes die Formen des miteinander Lernens und Lebens erweitern sowie das soziale Verhalten, den Zusammenhalt und die Fähigkeit zur Konfliktbewältigung fördern. Sie sind unter Berücksichtigung des Rahmenlehrplanes und des Unterrichts durchzuführen, stehen in einem engen Zusammenhang zur pädagogischen Planung der Schule und bedürfen einer intensiven Vor-und Nachbereitung durch Schüler und Lehrkräfte. Weitere Festlegungen zur Durchführung von Schulfahrten sind in den Verwaltungsvorschriften über schulische Veranstaltungen außerhalb von Schulen (VV-Schulfahrten) vom 13. Januar 2014 zu finden. (Anlage 1)
Die Schülerinnen und Schüler
-lernen ihr Land und/ oder Bundesland besser kennen
- erweitern durch gemeinsame Erlebnisse in der Gruppe ihre sozialen Kompetenzen
- festigen Gemeinschaftssinn und Klassenzusammenhalt
- lernen unter Anleitung, Freizeit aktiv auszufüllen und sinnvoll mitzugestalten
- setzen sich bewusst mit anderen Kulturen auseinander
- entwickeln Motivation für Spiel, Sport und Bewegung
- arbeiten konzentriert an musisch-künstlerischen Projekten
-sammeln Erfahrungen auf dem Gebiet der Berufsorientierung (Sekundarstufe I)
Festlegung Häufigkeit und Dauer der Schulfahrten
Art und Umfang der Schulfahrten müssen sich an den Belastungsmöglichkeiten von Schülern und an der finanziellen Zumutbarkeit für die Eltern sowie dem Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel orientieren. Um Häufungen von Fahrten und unzumutbare finanzielle Belastungen der Eltern zu vermeiden, ist eine Verteilung sinnvoll. Grundlage bildet der Beschluss der Konferenz der Lehrkräfte vom 03.09.2018.
Festlegung der Anzahl der Wandertage/ Exkursionen |
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Jahrgangsstufe |
Tage pro Schuljahr |
1 - 6 |
je 4 |
7 - 10 |
je 3 |
Festlegung der Dauer der Klassenfahrten |
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Jahrgangsstufe |
Tage pro Schuljahr |
4 und 6 |
je 3 |
7/8 und 10 |
je 5 |
In Jahrgangsstufen, in denen keine Klassenfahrten stattfinden, kann die Anzahl der Wandertage auf 5 erhöht werden.
Festlegung Ziele der Schulfahrten
Wanderfahrten sollen die Schüler mit der Natur, Kultur, Geschichte sowie den Lebens- und Arbeitsverhältnissen ihrer näheren Region vertraut machen. Ein wesentliches Ziel ist dabei die Erziehung zu Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt sowie die Festigung der Gruppenbeziehungen. Grundlage bildet der Beschluss der Konferenz der Lehrkräfte vom 03.09.2018.
Primarstufe
Festlegung der Ziele der Wandertage/Schulfahrten - Primarstufe |
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Die Reiseziele für die Schulfahrten der Klassen 4 und 6 liegen überwiegend im Land Brandenburg oder entsprechend in den benachbarten Bundesländern. Sie sind dem Alter und der Reife der Schüler angepasst und sollen ihre Erfahrungswelt erweitern. Bei der Wahl der Ziele finden vor allem die Rahmenlehrpläne für Sachunterricht, Deutsch und Geografie Berücksichtigung. Je älter die Schüler sind, desto weiter entfernt liegen die Reiseziele. |
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Festlegung der Ziele der Wandertage/Exkursionen - Primarstufe |
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Jahrgangsstufe |
Ziele der Schulfahrten |
1/2 |
Klaistow, Krugpark Brandenburg |
3/4 |
Schulmuseum Reckahn, Stadt Potsdam |
5/6 |
Jahrtausendturm Magdeburg, Technikmuseum Berlin, Bläserklassentreffen |
1 - 6 |
Gemeinsame Theater/ Kinofahrt zu Weihnachten |
Sekundarstufe I
Festlegung der Ziele der Wandertage/Schulfahrten - Sekundarstufe I |
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Für die Jahrgangsstufe 7 oder 8 findet eine Klassenfahrt statt, die eventuell über ein INISEK-Projekt „Selbstorganisierte Klassenreise“ organisiert und auch finanziert wird. So fallen für die SuS bzw. deren Eltern keine Kosten an. Die gewählten Reiseziele sollen innerhalb von Deutschland liegen. Für die Jahrgangsstufe 10 organisieren sich die SuS in Absprache mit den Klassenleitern und Eltern eine Klassenfahrt im gesetzlich vorgegebenen Zeitfenster. Auf Wunsch der Eltern und Schüler wird jedes zweite Jahr für Schüler der Jahrgangsstufen 9 und 10 eine Sprachreise nach Großbritannien durchgeführt. Dabei werden vor allem sprachbegabte Schüler gefördert und gefordert, indem sie ihre sprachlichen Kenntnisse erweitern, sich mit anderen Kulturen auseinandersetzen und tolerantes Verhalten lernen. Die Wandertage für die Jahrgangsstufen 7 und 9 gliedern sich in das Berufsorientierungskonzept ein. Es werden verschiedene Berufsfelder vorgestellt, die Schüler können sich ausprobieren und Erfahrungen sammeln. |
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Festlegung der Ziele der Wandertage/ Exkursionen - Sekundarstufe I |
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Jahrgangsstufe |
Ziele der Schulfahrten |
7 8 |
Filmpark Babelsberg (BO) Komm auf Tour (BO) Job-Navi (BO) |
9 |
2 Betriebsbesichtigungstage (BO) |
Festlegung der Ziele der Schulfahrten - Sekundarstufe I |
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Jahrgangsstufe |
Ziele der Schulfahrten |
Zeitraum |
7/8 |
Inland |
Frühjahr |
10 |
Inland |
Gesetzl. Zeitfenster |
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9/10 |
Sprachreise England |
Frühjahr; jedes 2. Jahr |
Planung, Teilnahme, Durchführung
Die Planung einer Schulfahrt erfolgt entsprechend dem Alter und der Reife gemeinsam mit den Schülern und Eltern langfristig. Diese sind über Ziele, Dauer, finanzielle Belastung und besondere Vorhaben zu informieren. Ziel und Dauer sind so zu wählen, dass für die Betroffenen keine unzumutbaren finanziellen Belastungen entstehen, die einzelne Schüler von der Teilnahme ausschließen würden. (VV-Schulfahrten) Bedürftige Schüler, die Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch-Grundsicherung für Arbeitssuchende- oder dem zwölften Sozialgesetzbuch-Sozialhilfe beziehen, können gesonderte Unterstützung für ein-oder mehrtägige Schulfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen erhalten. Andere Hilfsbedürftige können für Wandertage oder Exkursionen Leistungen aus dem Schulsozialfonds beantragen. Wer an der Schulfahrt nicht teilnimmt, besucht in der Regel den Unterricht. Ist dies nicht möglich, können unterrichtsbezogene Aufgaben gestellt werden. Die Teilnahme an einer Schulfahrt, einschließlich besonderer Vorhaben wie Baden, Radfahren, Zelten oder Bootsfahrten, bedarf der schriftlichen Zustimmung der Eltern. Vor Antritt einer mehrtägigen Schulfahrt sollen Schüler bzw. deren Eltern, der Schule gesundheitliche Beeinträchtigungen mitteilen und gebeten werden, Angaben zum Krankenversicherungsträger einschließlich der Versicherungsnummer zu machen. (VV-Schulfahrten)
Leitung und Aufsicht
Da Schulfahrten schulische Veranstaltungen sind, finden für deren Durchführung die Verwaltungsvorschriften über die Wahrnehmung der Fürsorge-und Aufsichtspflicht im schulischen Bereich (VV-Aufsicht) Anwendung. Die Teilnahme an Schulfahrten gehört zu den dienstlichen Aufgaben der Lehrkräfte. Die Leitung soll die Klassenlehrkraft oder eine die Gruppe regelmäßig betreuende Lehrkraft übernehmen. Der Reife und dem Alter der Schüler angemessen sollten weitere Begleitpersonen besonders bei mehrtägigen Schulfahrten eingesetzt werden. Als Begleitpersonen können auch Eltern beauftragt werden, die vor Antritt der Schulfahrt durch die Schulleiterin über ihre Rechte und Pflichten gründlich zu belehren sind.
Genehmigung
Schulfahrten sind bei der Schulleitung zu beantragen. Die schriftliche Beauftragung von Begleitpersonen, die nicht im Schuldienst des Landes tätig sind, erfolgt durch die Schulleitung. Schulfahrt -Anträge müssen über PTravel Reiko-System beantragt werden. Wenn Dienstreisende nach erfolgter Schulfahrt eine Erstattung der Kosten beantragen möchten, erfolgt das ebenso über das PTravel-System. Sobald die Reise feststeht, sollte sie in diesem System beantragt werden.